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• Bezieher (innen) von Arbeitslslosengeld II.
• Bezieher (innen) von Sozialgeld.
• Bezieher (innen) von Grundsicherung.
• Menschen mit geringem Einkommen und
Menschen in besonderen finanziellen Notlagen, wenn deren monatliches Gesamt-Einkommen nicht höher ist als 410 Euro für Alleinstehende zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten, 740 Euro für zwei Erwachsene und für jedes Kind 150 Euro, zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten sind.
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.
Zum Einkaufen berechtigt ein Kunden-Ausweis.
Zum Ausstellen des Kundenausweises in den Bürozeiten bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Arbeitslosengeld II-Bescheid oder Sozialhilfe-Bescheid oder Arbeitslosengeld I-Bescheid oder Renten-Bescheid oder sonstige Einkommensnachweise, Wohngeld-Bescheid, Kindergeld-Bescheid, Ihren Personalausweis, und Passbilder von höchstens 2 Personen pro Ausweis und Familie.
Die Kunden unterschreiben eine Erklärung, die besagt, dass bei Wegfall der Bedürftigkeit der Kundenausweis unaufgefordert zurückzugeben ist. Damit folgt die Tafel den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.
B ü r o – Ö f f n u n g s z e i t e n :
Beratung, Neuausstellung und Verlängerung der Ausweise
Samstag von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gültigkeit der Ausweise:
Entsprechend der Gültigkeitsdauer des vorgelegten Nachweises.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit:
entsprechend der Gültigkeitsdauer des vorgelegten neuen Nachweises.
Anzahl der Einkaufstage:
1 - 2 Personen-Haushalte = 1 T a g p r o W o c h e
(bei 3 Öffnungstagen pro Woche)
3- 4 Personen-Haushalte = 2 T a g e p r o W o c h e
(bei 3 Öffnungstagen pro Woche)
ab 5 Personen-Haushalte = 3 T a g e p r o W o c h e
(bei 3 Öffnungstagen pro Woche)
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